Theorie
Gesetzlich vorgeschrieben sind 12 Grundstoffstunden bzw. 6 Grundstoffstunden bei Vorbesitz eines Führerscheins. Klassenspezifische Theoriestunden sind zusätzlich zu absolvieren. z.B. sind bei Klasse B 2, bei Klasse A 4 Doppelstunden vorgeschrieben. Eine Unterrichtseinheit beträgt 90 Minuten. Unsere Ausbildung läuft unterstützt mit modernem PC-Professional-Programm.
Die theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn:
- Ihr Prüfauftrag beim TÜV vorliegt,
- Sie den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht besucht haben und
- Sie in der Fahrschule in einer Vorprüfung gezeigt haben, daß Sie prüfungsreif sind.
Die theoretische Prüfung wird heute auf einem PC abgelegt. Auf einem kleinen Touchscreen-Pad werden alle bekannten Fragen per Fingerdruck beantwortet. Eine theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden. Es lohnt sich also, auf die Prüfung gut vorbereitet zu sein, nicht zuletzt wegen der zusätzlichen Kosten. Eine bestandene theoretische Prüfung bleibt 12 Monate gültig.
Praxis
Die besonderen Ausbildungsfahrten der Klassen A, A1, B, BE, C1, C1E, C und CE
(siehe: Führerscheinklassen)
| Besondere Ausbildungsfahrten |
A1
A B |
A1 auf A
A auf A unbeschränkt |
B auf BE
B auf C1 C1 auf C C1 auf C1E |
B auf C
C auf CE |
|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5
|
3
|
3
|
5
|
| Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten) |
4
|
2
|
1
|
2
|
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) |
3
|
1
|
1
|
3
|
Die besonderen Ausbildungsfahrten bei gemeinsamer Ausbildung Solo/Zug
(siehe: Führerscheinklassen)
| Besondere Ausbildungsfahrten | C1 und C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang |
C1 und CE im gemeinsamen Ausbildungsgang |
||||
| Solo | Zug | Ges. | Solo | Zug | Ges. | |
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen Überlandschulung - davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten) |
1
|
3
|
4
|
3
|
5
|
8
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| Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten) |
1
|
1
|
2
|
1
|
2
|
3
|
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) |
0
|
2
|
2
|
0
|
3
|
3
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Die Anzahl aller weiteren Fahrstunden, die nicht der Pflicht unterliegen, richten sich nach dem Leistungsstand des Fahrschülers!
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Die praktische Prüfung
Stadt, Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen sind die Stationen der praktischen Prüfung. Daneben müssen bestimmte "Grundfahraufgaben" z.B. Längsparken oder Umkehren u.a., erfüllt werden. Aber keine Sorge: Bis zum Termin Ihrer praktischen Prüfung werden wir Sie so fit gemacht haben, daß Sie ganz gelassen zum Prüftermin kommen. Und sollte sich doch ein wenig Nervosität einstellen, wird der Prüfer Verständnis dafür haben. Denn dieser hat Erfahrung im Umgang mit Prüflingen. Der Prüfer wird nichts Unmögliches von Ihnen verlangen. Fahren Sie, wie Sie es bei uns gelernt haben - ganz normal. Kleine Fehler können vorkommen, aber man darf ihnen gedanklich nicht nachhängen, sonst können daraus größere Fehler entstehen. Also, ganz locker bleiben und konzentriert weiterfahren. Fragen Sie den Prüfer ganz ungeniert, wenn Ihnen etwas unklar ist oder Sie seine Anweisung nicht verstanden haben.
Wichtig: Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein darf jedoch erst nach Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.