Strassenverkehrsordnung

Diese Tabelle soll helfen, viele selten gestellte (jedoch wichtige) Fragen zu erläutern sowie auf neue Änderungen in der StVO hinzuweisen.

Kennzeichen(allgemein)
 

Kennzeichen müssen: Gut lesbar und sauber, an den vorgesehenen Stellen fest angebracht, bei Dunkelheit hinten beleuchtet sein.

An den Plaketten ist erkennbar: die gültige Zulassung, die Termine von Haupt- und Abgasuntersuchung.
An den Kennzeichen darf nichts verändert werden.

Zulassungsfreie Anhänger ohne eigenes amtliches Kennzeichen müssen das gleiche Kennzeichen tragen wie das ziehende Kfz.

Rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen werden für nichtzugelassene Fahrzeuge erteilt. Besonders Kfz - Betriebe nutzen sie bei wiederkehrender Verwendung für Fahrten:

  • zur Fahrzeugerprobung
  • zur Überführung
  • bei An- und Verkauf
 

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen verliert seine Gültigkeit durch bloßem Zeitablauf. Man kann das Verfalldatum rechts durch untereinander geschriebene Zahlen, die den Tag, den Monat und das Jahr angeben, erkennen. Der Halter bekommt die Erkennungsnummer und das Ablaufdatum von der Behörde zugeteilt und muß mit diesen Angaben beim Schilderhersteller das Kennzeichen erwerben.  

Grüne Kennzeichen

Fahrzeuge, für die keine Kfz-Steuer gezahlt werden muß, erhalten ein grünes Kennzeichen, z.B. Arbeitsmaschinen.    

Zollkennzeichen

Für Fahrzeuge, die vor der Ausfuhr in ein anderes Land noch eine Zeit im Inland benutzt werden, werden Zollkennzeichen erteilt.    

Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen werden für einen frei wählbaren Zeitraum im Jahr beantragt. Er kann mindestens 2 Monate und maximal 11 Monate pro Jahr betragen und wird auf dem Kennzeichen und im Fahrzeugschein vermerkt. Die Stempel werden nicht entfernt. Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf nur während des Zulassungszeitraumes auf öffentlichen Straßen benutzt und abgestellt werden.  

Historische Kennzeichen

Sie werden erteilt, wenn:
  • die Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren war
  • der Orginalzustand annähernd erhalten ist
  • das Kfz nicht im Alltagsverkehr eingesetzt wird; Oldtimerrallyes sind jedoch erlaubt
  • eine Untersuchung eines amtl. anerkannten Sachverständigen erfolgte
  • eine Betriebserlaubnis erteilt wurde
Für Kfz mit historischen Kennzeichen gelten ermäßigte Steuersätze.
Prüfplakette

Untersuchung auf Verkehrssicherheit

Halter und Fahrer sind für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich und müssen es immer auf Verkehrssicherheit überprüfen.
Darüber hinaus sind Hauptuntersuchungen bei TÜV, DEKRA, in anerkannten Werkstätten und bei Sachverständigenorganisationen in bestimmten Abständen vorgeschrieben

An der Eintragung im Fahrzeugschein und an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen kann festgestellt werden, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.

Im Innenkreis steht das Jahr; die Zahl senkrecht darüber gibt den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Die schwarze Markierung ist eine Ablesehilfe.
Die angegebenen Termine dürfen nicht überschritten werden.

Wendeverbot

Wendeverbot

neues Schild seit dem 01.01.1999

   
Umlenkungspfeil

Umlenkungspfeil

seit 1988 amtlich; aber kaum bekannt!

   
Verhalten an Bushaltestellen
Wenn Linienbusse und Schulbusse eine Haltestelle anfahren und Warnbliklicht eingeschaltet haben, dürfen sie nicht mehr überholt werden An stehenden Linienbussen und Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Fahrzeuge - egal ob sie in dieselbe Richtung wie der Bus fahren oder ihm entgegenkommen - nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren
Profiltiefe
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm.

TIP:
Fahren Sie aus Sicherheitsgründen immer mit mehr Profil als dem gesetzlichen Mindestwert!