Strassenverkehrsordnung
Diese Tabelle soll helfen, viele selten gestellte (jedoch wichtige)
Fragen zu erläutern sowie auf neue Änderungen in der StVO hinzuweisen.
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Kennzeichen(allgemein) |
Kennzeichen müssen: Gut lesbar und sauber, an den vorgesehenen Stellen fest angebracht, bei Dunkelheit hinten beleuchtet sein. |
An den Plaketten ist erkennbar: die gültige Zulassung, die Termine
von Haupt- und Abgasuntersuchung. |
Zulassungsfreie Anhänger ohne eigenes amtliches Kennzeichen müssen das gleiche Kennzeichen tragen wie das ziehende Kfz. |
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Rote Kennzeichen |
Rote Kennzeichen werden für nichtzugelassene Fahrzeuge erteilt. Besonders Kfz - Betriebe nutzen sie bei wiederkehrender Verwendung für Fahrten: |
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Kurzzeitkennzeichen |
Das Kurzzeitkennzeichen verliert seine Gültigkeit durch bloßem Zeitablauf. Man kann das Verfalldatum rechts durch untereinander geschriebene Zahlen, die den Tag, den Monat und das Jahr angeben, erkennen. | Der Halter bekommt die Erkennungsnummer und das Ablaufdatum von der Behörde zugeteilt und muß mit diesen Angaben beim Schilderhersteller das Kennzeichen erwerben. | |
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Grüne Kennzeichen |
Fahrzeuge, für die keine Kfz-Steuer gezahlt werden muß, erhalten ein grünes Kennzeichen, z.B. Arbeitsmaschinen. | ||
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Zollkennzeichen |
Für Fahrzeuge, die vor der Ausfuhr in ein anderes Land noch eine Zeit im Inland benutzt werden, werden Zollkennzeichen erteilt. | ||
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Saisonkennzeichen |
Saisonkennzeichen werden für einen frei wählbaren Zeitraum im Jahr beantragt. Er kann mindestens 2 Monate und maximal 11 Monate pro Jahr betragen und wird auf dem Kennzeichen und im Fahrzeugschein vermerkt. Die Stempel werden nicht entfernt. | Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf nur während des Zulassungszeitraumes auf öffentlichen Straßen benutzt und abgestellt werden. | |
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Historische Kennzeichen |
Sie werden erteilt, wenn: |
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Für Kfz mit historischen Kennzeichen gelten ermäßigte Steuersätze. |
Prüfplakette![]() |
Untersuchung auf Verkehrssicherheit Halter und Fahrer sind für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
verantwortlich und müssen es immer auf Verkehrssicherheit überprüfen. |
An der Eintragung im Fahrzeugschein und an der Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen kann festgestellt werden, wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. |
Im Innenkreis steht das Jahr; die Zahl senkrecht darüber gibt den
Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Die schwarze Markierung
ist eine Ablesehilfe. |
Wendeverbot |
Wendeverbot neues Schild seit dem 01.01.1999 |
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Umlenkungspfeil |
Umlenkungspfeil seit 1988 amtlich; aber kaum bekannt! |
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Verhalten an Bushaltestellen |
Wenn
Linienbusse und Schulbusse eine Haltestelle anfahren und Warnbliklicht eingeschaltet
haben, dürfen sie nicht mehr überholt werden |
An stehenden Linienbussen und Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Fahrzeuge - egal ob sie in dieselbe Richtung wie der Bus fahren oder ihm entgegenkommen - nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren | ![]() |
Profiltiefe |
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm. |
TIP: |

Wenn
Linienbusse und Schulbusse eine Haltestelle anfahren und Warnbliklicht eingeschaltet
haben, dürfen sie nicht mehr überholt werden